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Liebe Kinder, liebe Jugendliche

ein Rechte-ABC für Kinder und Jugendliche? Bestimmt fragst du dich, was das eigentlich ist? Und was du damit anfangen sollst. Auf den folgenden Seiten kannst du das erfahren. Es ist nämlich so: Kinder und Jugendliche haben natürlich Rechte! Und wir vom Kinderhaus Wiedenloh möchten dich über deine Rechte informieren und dich mitsamt deinen Rechten ernst nehmen.

Unser Rechte-ABC – was ist das?

Unser Rechte-ABC enthält eine Übersicht über deine wichtigsten Rechte. Man macht sich darüber manchmal vielleicht keine Gedanken, deswegen haben wir die wichtigsten deiner Rechte zusammengetragen, damit du informiert bist. Natürlich gelten für dich auch alle weitergehenden Rechte die im Sozialgesetzbuch VIII, der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nation, dem Jugendschutzgesetz oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) usw. stehen.
Die Rechte von allen Kindern und Jugendlichen sind nicht die einzigen Rechte auf der Welt. Sie sind Teil eines Systems von verschiedenen Rechten, zum Beispiel dem Personensorgerecht. Das bedeutet also, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, haben deine Eltern oder dein Vormund das Personensorgerecht. Was das genau heißt? Deine Eltern oder dein Vormund haben das Recht und die Pflicht, Entscheidungen für dich zu treffen. Wenn du nicht mit deinen Eltern lebst, kann diese Aufgabe, nach Absprache mit deinen Eltern oder deinem Vormund, auf die Betreuer im Kinderhaus übertragen werden. Sie haben dann das Recht und die Pflicht, Entscheidungen für dich zu treffen. Das bedeutet aber natürlich auch, dass sie die Verantwortung tragen, dich zu fördern, für dich zu sorgen und dich zu schützen.

Meine Rechte – Deine Rechte?

Es gibt viele Rechte im täglichen Leben. Deine Rechte haben wir schon angesprochen. Doch daneben haben natürlich auch andere Menschenrechte. Damit werden deine Rechte begrenzt. Wenn du zum Beispiel laut Musik hören möchtest, aber die anderen Kinder schon schlafen, störst du ihre Nachtruhe. Hier endet also zum Beispiel dein Recht auf freie Entfaltung. In anderen Bereichen regeln und begrenzen geltende Gesetze deine Rechte. Außerdem können auch deine BetreuerInnen deine Rechte einschränken, denn sie haben die Pflicht, Gefahren von dir und anderen abzuwenden. Dieses gilt insbesondere, wenn der begründete Verdacht besteht, dass du etwas tust oder versteckst, was dich oder andere in Gefahr bringt.

Meine Rechte – das sehe ich anders!?

Bei manchen Fragen, was gut für dich ist, werden du und deine Betreuer nicht immer einer Meinung sein. Diese werden dir ihre Entscheidung immer begründen. Wenn du etwas nicht verstehst oder nicht gut findest, sage es bitte immer sofort. Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, hast du natürlich das Recht, dich zu beschweren. Du kannst dich dann bei einem klärenden Gespräch auch von jemandem begleiten lassen und dir Unterstützung von Deiner Vertrauensperson holen. Wenn du Anregungen, Wünsche, Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge hast, findest du auf den letzten Seiten alle wichtigen Ansprechpartner mit den entsprechenden Kontaktdaten. Bewahre dein Rechte-ABC gut auf, damit du nachlesen kannst, wenn dir etwas unklar ist. Bei Fragen kannst Du Dich gerne an jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin im Kinderhaus oder an die Leitung wenden.

Ich habe das Recht …

  • bei allen Dingen, die mich betreffen, altersgemäß gehört,
    gefragt und informiert zu werden.
  • den Tag mitzugestalten (z. B. Freizeit, Hobby und Essen).
  • mitzuentscheiden, wie mein Zimmer aussieht.
  • dass meine Wünsche angehört werden und mit mir besprochen wird, ob diese erfüllt werden können.
  • die Gründe zu erfahren, wenn meine Wünsche nicht erfüllt werden.
  • beim Festlegen der Hausregeln mitzuwirken.
  • beim Hilfeplangespräch beteiligt zu sein (so gut und so lange ich es schaffen kann).
  • mich bei Gruppengesprächen einzubringen.
  • dass ich meine Ideen und Fertigkeiten bei der Mitgestaltung von Feiern, Projekten und Ferienfreizeiten mit einbringen kann.

Ich habe das Recht …

  • auf eine eigene Meinung.
  • auf mein eigenes Zimmer als Rückzugsmöglichkeit.
  • Freundschaften zu knüpfen und zu pflegen.
  • dass meine Ideen und Wünsche ernst genommen werden.
  • dass meine persönlichen Themen vertraulich behandelt werden.
  • meine Gefühle zu zeigen.
  • dass ich dabei unterstützt werde, meine Fähigkeiten und Stärken herauszufinden.
  • meinen eigenen Geschmack zu entwickeln (z. B. Kleidung, Frisur und Schmuck).
  • auf eigene Hobbys und darf bei meiner Freizeitgestaltung mitbestimmen.
  • auf meine eigene Post.
  • Besuche zu empfangen (z. B. Familienkontakt einzufordern oder abzulehnen).

Ich habe das Recht …

  • auf regelmäßiges, gesundes und ausreichendes Essen und Trinken.
  • auf ausreichende und angemessene Kleidung.
  • auf Ruhezeiten und Schlaf.
  • auf Betreuung und Versorgung, wenn ich krank bin.
  • auf altersgemäße Spielmaterialien.

Ich habe das Recht …

  • dass mir verschiedene Möglichkeiten von Lebensführung und Lebensformen gezeigt werden.
  • auf einen respektvollen Umgang mit mir.
  • auf eine gewaltfreie Erziehung. Niemand darf mich schlagen, verletzen, demütigen oder mich zu sexuellen Handlungen zwingen.
  • auf eigene Freiräume, aber auch auf Grenzen.
  • auf einen Ort, an dem ich mich wohl und sicher fühlen kann.
  • auf Förderung meiner Entwicklung und auf besondere Hilfe, wenn ich etwas nicht so gut kann.
  • Fehler machen zu dürfen und daraus zu lernen.
  • auf Aufklärung und Beratung zu Themen wie zum Gesundheit, Gefühlen oder Sexualität.

Ich habe das Recht …

  • auf meine eigenen Sachen und zu entscheiden, wer sie benutzen darf.
  • auf mein eigenes Taschengeld und Bekleidungsgeld.
  • dass meine Wertsachen sicher aufbewahrt werden.

Ich habe das Recht …

  • auf den Besuch des Kindergartens oder der Schule.
  • auf Hilfe bei meinen Schulaufgaben.
  • Informationen über verschiedene Medien zu erhalten (z. B. TV, Tageszeitung, Bücher, Internet).
  • auf Unterstützung beim Lernen oder in der Ausbildung.
  • auf Zeit und einen ruhigen Platz für das Lernen.
  • auf Unterstützung, um eine Ausbildungsstelle zu finden.

Ich habe das Recht …

  • auf einen Platz in der Gesellschaft (z. B. in der Gruppe, eigenen Familie, Vereine).
  • mit meinem kulturellen Hintergrund (Glaube, Sprache, Hautfarbe, Geschlecht) respektiert zu werden.
  • auf Kontakt mit meiner Familie, unabhängig von meinem Verhalten im Kinderhaus. Es kann notwendig sein, dass Kontakte zu bestimmten Personen begleitet, eingeschränkt oder ganz unterbunden werden. Die Gründe dafür werden mir im Hilfeplangespräch mitgeteilt.
  • dass meiner Familie mit Wertschätzung begegnet wird.
  • über meine Familie und meinen bisherigen Lebensweg meinem Alter entsprechend informiert zu werden.

Ich habe das Recht …

  • mich zu beschweren, wenn mir Dinge im Kinderhaus nicht gefallen.
  • mit anderen Kindern und Jugendlichen über meine Probleme zu sprechen und diese bitten, mich zu einem Gespräch mit meinen Betreuern zu begleiten.
  • wenn ich mich nicht traue Dinge direkt anzusprechen, einen Brief oder E-Mail (auch ohne meinen Namen) an meine/n BetreuerIn zu schreiben, der dann bearbeitet und besprochen wird.
  • mir Hilfe zu holen, wenn ich Hilfe brauche. Ich kann dann zum Beispiel meine/n BetreuerIn des Vertrauens im Kinderhaus ansprechen.
  • dass meine Beschwerde ernst genommen wird.
  • wenn ich das Gefühl habe, nicht ausreichend verstanden zu werden, mich an die Leiterin der Einrichtung zu wenden.